Werdegang
- 1992 seit April zugelassene Rechtsanwältin
zunächst als freie Mitarbeiterin in der Kanzlei Wetzmüller & Partner - 1994 freie Mitarbeiterin in der Kanzlei Blohm & Coll. mit Tätigkeitsschwerpunkten im Familien- Arbeits-und Erb- und Mietrecht, Zivilrecht allgemein
- 1997 Gründung der Sozietät Hennig & Hubert mit Fortführung und Vertiefung der Tätigkeitsschwerpunkte
- 1999 Ausscheiden von Rechtsanwältin Hubert aus der Sozietät, Fortführung der Kanzlei durch Rechtsanwältin Hennig
- 2001 seither Fachanwältin für Familienrecht
- 2018 September Bürogemeinschaft mit Rechtsanwältinnen Kirsten Brückner-Schneider und Monika Roas
Rechtsanwältin Ute Hennig berät und vertritt Sie gerne in allen Fragen des Familienrechts und auch des Erb- Arbeits-und Mietrechts, sowie in vielen
Fragen des allgemeinen Zivilrechts.